FRAGEN ZUR VORSORGE

Selbstverständlich können Sie bereits zu Lebzeiten einen Platz am Gehilfersberg erwerben.  Die rechtzeitige Vorsorge gibt den Menschen ein gutes Gefühl, dass alles im Vorfeld geklärt ist und entlastet die Familien in einem Sterbefall.

In unserem Lageplan sind alle Bestattungsbäume sowie die Wege und der Parkplatz eingezeichnet. Darüber hinaus bekommen Sie eine Übersicht über die freien Plätze an Gemeinschafts- und Familien- und Freundschaftsbäumen.  In unserem Flyer finden Sie wichtige Informationen sowie die jeweiligen Preise.

Sie können den Wald alleine besichtigen oder Sie nehmen an unseren Waldführungen teil, die in der Regel einmal im Monat (von März bis November) stattfinden.

Einmal im Monat bieten wir an einem Samstag um 14.00 Uhr von März bis November eine Führung durch den Waldfriedhof an. Wir erklären Ihnen alles, was Sie über die alternative Bestattung im Wald wissen möchten, zeigen Ihnen einige Grabstellen und geben wissenswerte Informationen über den Wald.

Wenn Sie sich anmelden, können wir Ihnen im Vorfeld schon Unterlagen zuschicken - gern können Sie auch spontan zu unseren Führungen kommen.

Man kann sich entweder für einen Gemeinschaftsbaum oder einen Familien- und Freundschaftsbaum entscheiden. Sie können sich auch Ihren eigenen Familienbaum pflanzen. Ganz neu ist die Bestattung in einem Waldbodenplatz.

An einem Gemeinschaftsbaum können seit 2021 insgesamt 12 Urnen beigesetzt werden.  Hier wählt man in der Regel einen oder zwei Plätze.

An einem Familien- und Freundschaftsbaum werden die Personen bestattet, die man als Erwerber der Grabstelle selbst bestimmt. Man kann wählen, wie viele Urnen dort bestattet werden sollen. Maximal 10 Urnen sind erlaubt.

Dies sind Urnengrabstellen, die sich auf dem Waldboden befinden. Im Vordergrund stehen mit Basaltsteinen liebevoll umrandete Symbole, wie z. B. ein Herz, ein Stern, ein Kleeblatt oder ein Rad.

Selbstverständlich dürfen Sie den Wald auf eigene Faust erkunden und sich Ihren ganz eigenen Wunschbaum oder einen Waldbodenplatz aussuchen.

Nein, der Baum verbleibt im Eigentum des Betreibers, der auch die Pflegeverpflichtung hat.  Der Baum dient als Grabmal. Die Angehörigen erwerben das Nutzungsrecht für eine Urnengrabstätte unterhalb eines Baumes, bzw. für einen Waldbodenplatz.

Solange noch keine Urne an dem gewählten Baum, bzw. im Waldbodenplatz beigesetzt worden ist, können Sie die Grabstätte tauschen.

Auf dem Friedhofswald Gehilfersberg  werden alle Menschen beigesetzt, die das möchten, unabhängig von deren Konfession und auch unabhängig vom Wohnort.

Wir treten in Ersatzpflicht, sollte der Baum  eingehen. Sollte noch keine Urne beigesetzt sein, kann man sich einen gleichwertigen Baum aussuchen. Ist schon eine Urne beigesetzt worden, pflanzen wir einen neuen jungen Baum.