Grabschmuck

Im Friedhofswald Gehilfersberg verzichten wir komplett auf Grabschmuck. Wir möchten, dass der Wald in seinem natürlichen Ursprung bleibt und keine friedhofsähnliche Strukturen bekommt. Insofern ist das Ablegen von Grabverzierungen wie z.B. Blumenschalen, Engeln oder Figuren und Anpflanzungen jeglicher Art nicht gestattet. Es ist auch nicht erlaubt, Kerzen anzuzünden oder Grablichter aufzustellen. Wir möchten Sie bitten, auch Ihre Angehörigen darüber zu informieren.

Jeder Urnenplatz wird von uns mit einem Basaltstein vom Gehilfersberg markiert, der mit Moos, Zapfen, Wurzeln oder sonstigen Waldbestandteilen geschmückt werden darf.

Sollten wir Grabschmuck, Anpflanzungen, Behänge an Bäumen finden, sind wir berechtigt, diese zu entsorgen und Ihnen den Aufwand in Rechnung zu stellen.

Nach der Beisetzung Ihrers lieben Verstorbenen dürfen Sie für eine Zeit von 14 Tagen ein Blumengesteck oder einzelne Blumen am Grab niederlegen. Sie haben immer die Möglichkeit, größere Kränze in der Trösterecke abzulegen.

Gern können Sie uns auch mit der Grabstellenkontrolle beauftragen, wenn Sie dies wünschen. 

Zulässiger Grabschmuck